Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute das Urteil gegen Lina E. bestätigt. Die Studentin wurde wegen Angriffen auf bekannte Rechtsextremisten und der Mitgliedschaft in einer „kriminellen Vereinigung“ zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Damit wird ein Urteil rechtskräftig, das beispielhaft für die staatliche Strategie steht, antifaschistischen Widerstand zu kriminalisieren – während rechte Netzwerke in Polizei, Bundeswehr und auf der Straße weitgehend unbehelligt bleiben.
Ein politisches Verfahren
Die juristische Aufarbeitung des Falls war von Beginn an hochpolitisch. Die Anklage gegen Lina E. und ihre Mitstreiter*innen basierte vor allem auf Aussagen eines Kronzeugen mit zweifelhafter Glaubwürdigkeit. Dennoch folgte das Oberlandesgericht Dresden der Linie der Bundesanwaltschaft und inszenierte den Prozess als eine Art „Terrorverfahren“ gegen die radikale Linke.
Dass der BGH nun die Strafe bestätigt, überrascht nicht – ebenso wenig wie die Doppelmoral in der Urteilsbegründung. Während das Gericht betont, dass „das Wort“ das Mittel der politischen Auseinandersetzung sein müsse, wird gleichzeitig hingenommen, dass rechte Netzwerke Waffen horten, Todeslisten anlegen und regelmäßig Menschen angreifen. Wer sich ihnen entgegenstellt, wird mit aller Härte verfolgt.
Antifaschismus im Visier
Lina E. und ihre Mitstreiter*innen verfolgten das Ziel, Neonazis an ihren Strukturen zu hindern. Gerade in Ostdeutschland ist das ein notwendiges Vorgehen: Rechte Schlägertrupps agieren hier oft ungestört, mit Rückendeckung durch ein gesellschaftliches Klima, das sie verharmlost. Statt solche Strukturen zu zerschlagen, konzentriert sich der Staat darauf, jene zu verfolgen, die aktiv dagegen vorgehen.
Die Kriminalisierung antifaschistischer Praxis reiht sich in eine lange Tradition ein. Ob die Verfolgung von Antifa-Gruppen als „kriminelle Vereinigungen“, die Abschaffung des „Extremismusklausel“-Gegensatzes oder die systematische Überwachung linker Strukturen: Während rechte Netzwerke weiter wachsen, wird antifaschistische Gegenwehr mit juristischen Mitteln ausgehöhlt.
Was bleibt?
Lina E. wird einen Großteil ihrer Strafe bereits in Untersuchungshaft abgesessen haben. Doch die Botschaft hinter diesem Urteil ist klar: Wer sich organisiert gegen Neonazis stellt, muss mit Repression rechnen.
Die antifaschistische Bewegung wird sich davon nicht aufhalten lassen. Gerade jetzt braucht es Solidarität – nicht nur für Lina E., sondern für alle, die sich dem gesellschaftlichen Rechtsruck entgegenstellen. Antifaschismus bleibt notwendig. Antifaschismus bleibt legitim. Antifaschismus bleibt unsere Aufgabe.