Hast auch du Angst vor der AfD?
Verfassungsschutz setzt Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ vorläufig aus
Es ist ein juristisches Signal mit politischer Sprengkraft: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD bis auf Weiteres nicht mehr öffentlich als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnen. Grund dafür ist eine sogenannte Stillhaltezusage im laufenden Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln. Beobachtung? Eingeschränkt. Bewertung? Auf Pause. Konsequenzen? Noch völlig offen.
Dabei hatte das BfV erst am 2. Mai eine deutliche Linie gezogen: Die AfD sei kein Verdachtsfall mehr, sondern eindeutig verfassungsfeindlich – basierend auf 1100 Seiten interner Analyse. Der Schritt war historisch und folgerichtig: Ethnonationalismus, Menschenfeindlichkeit, Demokratieverachtung – dokumentiert, belegt, öffentlich.
Doch keine zehn Tage später weicht das Amt zurück. Aus „Respekt vor dem Gericht“. Aus Angst vor dem politischen Aufschrei? Aus Vorsicht, juristisch zu verlieren? Die Begründung bleibt vage. Doch die Wirkung ist fatal: Eine Partei, deren führende Köpfe täglich mit faschistoiden Thesen Schlagzeilen machen, bekommt – vorerst – Rückenwind. Von der Behörde, die eigentlich unsere Demokratie schützen soll.
Die juristische Dimension ist kompliziert. Die politische Dimension ist eindeutig: Die AfD inszeniert sich einmal mehr als Opfer und Triumphator zugleich. „Ein erster wichtiger Schritt zu unserer Entlastung“, frohlocken Weidel und Chrupalla. Dabei ist die AfD keine „entlastete“ Partei – sie ist bloß eine vorläufig nicht mehr als rechtsextrem eingestufte. Die Inhalte, die Strategien, der autoritäre Kern – sie bleiben.
Und Merz? Der CDU-Kanzler schweigt. Kein Wort zur Rücknahme. Kein klares Bekenntnis gegen Rechts. Kein Vorstoß, die drohende Normalisierung der extremen Rechten politisch zu verhindern.
Der Rechtsextremismus in Anzügen marschiert weiter. Und der Verfassungsschutz? Tritt auf der Stelle.