Maja T. wurde nach Ungarn ausgeliefert – wissentlich und gegen jedes bessere Urteil. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Die Übergabe an das autoritäre Regime war rechtswidrig. Ein Urteil, das keine direkten Folgen hat, aber den politischen Skandal umso größer macht.
Ein Staat beugt sich den Faschisten
Die Fakten sind klar: Ungarns Justiz ist nicht unabhängig. Antifaschistischer Widerstand wird dort als Terror behandelt, während Neonazis ungestört SS-Gedenkmärsche abhalten. Trotzdem hat die Berliner Justiz Maja T. ausgeliefert, wohlwissend, dass ihr dort Folter, Isolationshaft und bis zu 24 Jahre Knast drohen.
Politischer Prozess, politischer Knast
Die Vorwürfe? Angriffe auf Neonazis. In einem Land, das Faschisten schützt, reicht das für Höchststrafen. Dass Maja T. dort als non-binäre Person zusätzlichen Schikanen ausgesetzt ist, war der Berliner Justiz offenbar egal. Das Verfassungsgericht stellt fest: Die Haftbedingungen wurden nicht ernsthaft geprüft, die Gefahren ignoriert.
Deutschland als Erfüllungsgehilfe
Dieser Fall zeigt, wie Deutschland mit antifaschistischem Widerstand umgeht. Wer sich Nazis entgegenstellt, wird kriminalisiert. Wer sich wehrt, wird in rechte Knäste gesteckt. Und das ist kein Einzelfall: Auch andere Antifaschist*innen aus dem „Budapest-Komplex“ könnten bald nach Ungarn abgeschoben werden.
Konsequenzen? Fehlanzeige.
Das Urteil des Verfassungsgerichts? Ein spätes Eingeständnis, das an der Realität nichts ändert. Maja T. sitzt weiter in Isolationshaft. Ungarn wird sich nicht an deutsche Urteile halten. Und die Bundesregierung? Schweigt oder redet sich raus. Wer in diesem Land Faschisten aufmischt, muss sich auf nichts verlassen – außer auf Solid
arität von unten.