Morgen startet in Karlsruhe der Revisionsprozess gegen Lina E. – eine Antifaschistin, die der Staat zum Feindbild gemacht hat. Vor eineinhalb Jahren hatte man sie zu über fünf Jahren Knast verurteilt. Der Vorwurf? Angriffe auf Neonazis. Die Grundlage? Der altbewährte §129, mit dem Behörden alles und jeden als „kriminelle Vereinigung“ abstempeln können – solange es ihnen politisch passt.
Doch weder der Staat noch die Bundesanwaltschaft sind zufrieden. Die wollen eine noch höhere Strafe. Während Nazis sich seit Jahren bewaffnen, Netzwerke aufbauen und den Staat durchsetzen, wird Antifaschismus kriminalisiert.
Die Rote Hilfe weist auf einen weiteren Skandal hin: Schon beim ersten Prozess wurde kritische Prozessbeobachtung massiv erschwert. Jetzt geht das weiter – Anmeldungen für Plätze mussten teilweise Wochen vorher erfolgen, sogar Journalist:innen mussten sich vorab registrieren. Offene Justiz? Fehlanzeige.
Es geht hier nicht nur um Lina E. Es geht darum, ob Antifaschismus per Gesetz zum Verbrechen erklärt wird, während Nazis freie Hand haben. Karlsruhe wird zeigen, ob dieser Staat seinen Kurs hält – oder ob es doch noch ein Mindestmaß an Gerechtigkeit gibt.