Nationalsozialisten im Bundestag und ihre Waffen
Waffe gezogen, Opfer festgehalten: AfD-Politikerin vor Gericht – ein weiterer Einzelfall von rechts?
»Hast du auch schon mal ein Kind mit ’ner Waffe bedroht und willst dafür nicht bestraft werden? – Willkommen bei der AfD.«
Bruno Frei, Journalist und Redakteur für 3540-Media
Waldshut-Tiengen. Was nach einem bitteren Scherz klingt, ist bittere Realität: Die AfD-Kreisrätin Andrea Zürcher stand vor dem Amtsgericht, weil sie einen jungen Mann – gerade einmal volljährig – mit einer Schreckschusswaffe bedroht, in ihre Wohnung gezerrt und dort fast eine Stunde lang festgehalten haben soll. Die Anklage lautet: Freiheitsberaubung. Doch die Vorwürfe lesen sich wie eine gefährliche Mischung aus Nötigung, Bedrohung und einer klaren Grenzüberschreitung, die erschreckend normalisiert wird, sobald sie von rechts kommt.
Der betroffene junge Mann, ein Freund ihres Sohnes, wollte sich eigentlich nur erklären – und fand sich plötzlich in einem Raum mit einer bewaffneten AfD-Funktionärin wieder, die ihn laut Anklage unter Druck setzte, Namen preiszugeben. „Es war das erste Mal, dass ich mit einer Knarre bedroht wurde“, sagte er vor Gericht.
Und das Urteil? Ein Schlag ins Gesicht für alle, die auf eine klare Reaktion des Rechtsstaats gehofft hatten. Statt eines eindeutigen Signals gegen rechte Selbstjustiz, bleibt der Eindruck zurück: Wer rechts ist, kommt milder davon.
Andrea Zürcher selbst ist längst kein unbeschriebenes Blatt. Im Wahlkampf verbrannte sie öffentlich das Flugblatt eines politischen Gegners und inszenierte sich auf TikTok als rechte Provokateurin. Dass sie sich jetzt selbst zum Opfer stilisiert, passt ins Bild einer Partei, die aus Tätern Märtyrer machen will.
Das war keine Bagatelle. Wer ein Kind mit einer Waffe bedroht, gehört nicht in ein öffentliches Amt – sondern zur Rechenschaft gezogen. Der Rechtsstaat darf bei rechter Gewalt nicht wegschauen.