Dresden: Laut dem geplanten Selbstbestimmungsgesetz können Geschlecht und Vornamen künftig in einem vereinfachten Verfahren geändert werden. Die betreffende Person muss beim Standesamt lediglich erklären, dass der gewählte Geschlechtseintrag ihrer Identität am besten entspricht. Bei der Abstimmung über den Entwurf an diesem Freitag im Bundesrat wird sich Sachsen enthalten. Die Koalition aus CDU, Grünen und SPD ist sich über ihre Haltung nicht einig geworden.
Datenabfragen laufen ins Leere
Das Selbstbestimmungsgesetz soll es künftig einfacher machen für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und den Vornamen ändern zu lassen. Eine einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt genügt. Eine gerichtliche Entscheidung über die Antragstellung ist nicht mehr erforderlich. Auch die Notwendigkeit zur Einholung von Sachverständigengutachten entfällt. Änderungsanträge zu dem Entwurf kommen auch aus anderen Bundesländern. Darin wird gefordert, dass nach einer Änderung unter anderem die Polizei von Bund und Ländern, das Nationale Waffenregister, Asylbehörden, der Verfassungsschutz sowie die Finanzkontrolle über die neuen Personendaten informiert werden. Die Antragsteller befürchten, dass „Extremisten sich durch die Änderung des Vornamens eine Waffenerlaubnis erschleichen könnten oder aktuelle Fahndungen ins Leere laufen.“ So die Landes Polizei Sachsen.
Persönliche Meinung
So ein wichtiges Gesetz sollte nicht daran scheitern, dass unsere Bürokratie daran scheitert. Man sollte doch das System an den Menschen anpassen, nicht andersherum.