"Schmeißt die Nazis raus!"
Rauswurf für die AfD? Räumungsklage gegen Parteizentrale in Berlin eingereicht!
Berlin – Der Bundesverband der AfD soll raus – ausgerechnet aus seiner eigenen Parteizentrale in Berlin-Reinickendorf. Die Vermieterin des Bürogebäudes hat eine Räumungsklage gegen die in Teilen als rechtsextrem eingestufte Partei eingereicht. Das bestätigte das Landgericht Berlin am Mittwoch.
Hintergrund sind massive Störungen rund um eine Wahlparty der AfD nach der Bundestagswahl Ende Februar. Laut Klageschrift blockierten Anhängerinnen der Partei über Stunden die Zugänge zum Gebäude. Andere Mieterinnen wurden ausgesperrt, der Innenhof wurde ohne Erlaubnis vereinnahmt. An die Fassade projizierte die Partei zusätzlich ihr Logo – obwohl ihr das ausdrücklich untersagt worden war.
Die Vermieterin sieht das Vertrauensverhältnis als zerstört. Sie kündigte die Mietverträge fristlos – und will die AfD nun juristisch zum Auszug zwingen. In der Klage ist unter anderem von Hausfriedensbruch die Rede. Betroffen sind drei Mietverträge, die zwischen der Vermieterin und dem Bundesverband der Partei bestehen. Ob davon auch die Räume der Landesgeschäftsstelle berührt sind, ist derzeit offen. Klar ist: Die Klage richtet sich formell nur gegen den Bundesverband.
Einstufung als „gesichert rechtsextrem“: Verfassungsschutz bestätigt, was längst bekannt war
Die Räumungsklage fällt in eine Zeit, in der sich der politische und juristische Druck auf die AfD weiter zuspitzt. Anfang Mai stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte Partei als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein. Die Partei wehrt sich gerichtlich, das Verfahren läuft. Bis zur Entscheidung verzichtet der Verfassungsschutz auf eine offizielle Veröffentlichung des Gutachtens – eine sogenannte Stillhaltezusage.
Trotzdem gelangte der Bericht, wie so oft, bereits an die Öffentlichkeit. Er beschreibt detailliert die Strategie der Partei, ihre ideologischen Netzwerke – und benennt auch Funktionär*innen der Landesverbände in Berlin und Brandenburg. Letzterer war ebenfalls hochgestuft worden, musste die Maßnahme jedoch nach Klage der Landespartei zunächst wieder aussetzen.
Einschätzung
Während sich die AfD bundesweit als Opfer inszeniert, läuft juristisch wie gesellschaftlich die Auseinandersetzung mit einer Partei, deren Führung systematisch mit dem autoritären Umbau der Gesellschaft spielt. Die Ereignisse rund um die Wahlparty wirken auf den ersten Blick banal – im Kern zeigen sie jedoch, wie die AfD mit Raum, Recht und Rücksicht umgeht: Sie ignoriert Regeln, beansprucht Räume, die ihr nicht gehören, und missachtet systematisch Vereinbarungen. Dass selbst Vermieter*innen genug haben, sagt einiges. Ob die Klage Erfolg hat, wird das Gericht klären. Politisch ist das Urteil über die AfD längst gesprochen.