Fünf Jahre Haft für eine Antifaschistin – in einem Prozess, der von Anfang an mehr nach politischem Schauverfahren roch als nach rechtsstaatlicher Aufklärung. Hanna S., Kunststudentin und Aktivistin, sitzt seit Anfang 2024 in der JVA Stadelheim. Die Bundesanwaltschaft wollte sie für neun Jahre hinter Gitter bringen – wegen angeblich versuchten Mordes. Am Ende sprach das Oberlandesgericht München „nur“ eine Strafe von fünf Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung aus. Nur? Das ist nichts anderes als ein Signal: Wer Antifa ist, soll Angst haben.
Die Beweise? Dünn bis durchsichtig. Ein reiner Indizienprozess, der auf wackeligen Gutachten zum biometrischen Abgleich von Überwachungsvideos fußt. Es bleibt unbewiesen, ob Hanna S. überhaupt in Budapest war, wo die angeblichen Taten stattfanden. Trotzdem: Härte, Hochsicherheitstrakt, martialisches Setting. Ein Verfahren, das vor allem eine Botschaft transportiert – Linke werden kriminalisiert, während Neonazis sich jahrelang durch Instanzen klagen dürfen, um am Ende mit lächerlichen Bewährungsstrafen davonzukommen.
Wir haben das schon beim Antifa-Ost-Verfahren gesehen. Dort wurde aus antifaschistischem Selbstschutz eine „kriminelle Vereinigung“ konstruiert, um Aktivist*innen maximal zu bestrafen. Mit dem Budapest-Komplex wird diese Linie fortgesetzt. Antifaschistische Praxis soll nicht nur bestraft, sondern delegitimiert werden. Der Staat erklärt uns zum Feindbild – während rechte Netzwerke in Polizei, Bundeswehr und Parlamenten gedeihen.
Das Urteil gegen Hanna S. ist kein Einzelfall. Es ist Teil einer Strategie: Antifaschismus wird kriminalisiert, Neonazismus relativiert. Und das dürfen wir nicht unbeantwortet lassen.